Warnmarkierungen nach DIN 30710
Im täglichen Einsatz ist es häufig erforderlich Sonderrechte wahrzunehmen. Dazu gehören unter anderem das Befahren aller Straßenteile oder das Halten auf beiden Straßenseiten. § 35 StVO Abs. 6 schreibt für diese Fälle bei bestimmten, dazu berechtigten Fahrzeugen die Ausstattung mit einer rot/weißen Warnmarkierung nach DIN 30710 vor die wir für Sie Fachgerecht an jedem beliebigen Fahrzeugtyp anbringen können.
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